AGB

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kunden und der

JaJuMa GmbH 
Badstr. 19
71134 Aidlingen
Aidlingen, Deutschland
Registergericht: Stuttgart
Registernummer: HRB 758194

(nachfolgend "Lizenzgeber") in Bezug auf die im Online-Shop www.jajuma.de dargestellten Softwareprodukte (nachfolgend "Software").

1) Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung der vom Lizenzgeber angebotenen Software an den Lizenznehmer in elektronischer Form unter Einräumung bestimmter Nutzungsrechte, die in diesen Bedingungen näher geregelt sind.
1.2 Der Lizenznehmer erwirbt keine geistigen Eigentumsrechte an der Software. 
1.3 Maßgeblich für die Beschaffenheit der vom Lizenzgeber bereitgestellten Software ist die jeweilige Produktbeschreibung im Online-Shop des Lizenzgebers. Eine weitergehende Beschaffenheit der Software schuldet der Lizenzgeber nicht.
1.4 Soweit sich aus der Produktbeschreibung des Lizenzgebers nichts anderes ergibt, erhält der Lizenznehmer vom Lizenzgeber keine zusätzlichen Supportleistungen, wie z.B. Aktualisierungen der Softwareversion (Updates) oder individuelle Anwendungsunterstützung.
1.5 Installations- und andere Supportleistungen können als zusätzliche Leistungen angeboten und erworben werden, wie in der Produktbeschreibung des Lizenzgebers angegeben.

"Kunde(n)" (im Folgenden "Lizenznehmer") ist eine Partei, die ein Konto auf der Website www.jajuma.de erstellt hat, um eine Lizenz für die von JaJuMa bereitgestellte(n) Software und/oder Dienstleistung(en) zu erwerben. Der Kunde kann ein Unternehmen oder eine Einzelperson sein, die die Software und/oder Dienstleistung(en) im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erwirbt.


JaJuMa verkauft keine Software an Verbraucher.

2) Lieferung der Software

2.1 Die Lieferung erfolgt, indem der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine digitale Kopie der Software zum Download über das Internet zur Verfügung stellt. Zu diesem Zweck stellt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer im Kundenkonto einen Link zur Verfügung, über den der Lizenznehmer den Download der digitalen Kopie veranlassen und die Kopie an einem Speicherort seiner Wahl speichern kann.
2.2 Maßgeblich für die Einhaltung etwaiger Liefertermine ist der Zeitpunkt, zu dem die Software im Internet zur Verfügung gestellt und dies dem Lizenznehmer mitgeteilt wird.

3) Einräumung von Nutzungsrechten

3.1 Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares Recht ein, die Software in der vereinbarten Hard- und Softwareumgebung zu nutzen.
3.2 Eine Lizenz berechtigt den Lizenznehmer zur Nutzung der Software in einer produktiven Magento-Installation und in Staging-/Test-/Entwicklungsumgebungen.
3.3 Der Lizenznehmer darf das Produkt nicht auf einer anderen als der zum Zeitpunkt des Kaufs angegebenen Magento-Version installieren.
3.4 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software oder die zugehörige Dokumentation zu verkaufen, zu vertreiben, unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder anderweitig in einer Weise zu nutzen, die dem obigen Absatz widerspricht.
3.5 Der Lizenznehmer darf das Produkt nicht über ein öffentliches Netz zugänglich machen.
3.6 Der Lizenznehmer darf das Produkt nicht verändern oder davon abgeleitete Werke erstellen, es sei denn, diese sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch oder für Geschäftszwecke bestimmt.
3.7 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Software bestimmungsgemäß genutzt wird.
3.8 Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine Kopie der Software zu Sicherungszwecken zu erstellen. Die zur ordnungsgemäßen Datensicherung verwendeten Kopien der Software sind Teil der bestimmungsgemäßen Nutzung.
3.9 Verstößt der Lizenznehmer schwerwiegend gegen die vereinbarten Nutzungsrechte, kann der Lizenzgeber die Einräumung der Nutzungsrechte an der betreffenden Software außerordentlich kündigen. Hierzu bedarf es einer erfolglosen Abmahnung mit einer angemessenen Fristsetzung durch den Lizenzgeber.
3.10 Im Falle der Kündigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle vorhandenen Kopien der Software zu löschen und dies dem Lizenzgeber auf Verlangen in Textform zu bestätigen.
3.11 Die übrigen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen bleiben unberührt.

4) Mitwirkungspflichten des Lizenznehmers

4.1 Der Lizenznehmer hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software zu informieren und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Anforderungen entsprechen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Lizenznehmers, eine funktionsfähige und ausreichend dimensionierte Hard- und Softwareumgebung für die Software einzurichten, auch unter Berücksichtigung der durch die Software verursachten zusätzlichen Belastung.
4.2 Der Lizenznehmer hat die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Anleitungen zur Installation und zum Betrieb der Software zu beachten.
4.3 Der Lizenzgeber empfiehlt dem Lizenznehmer, angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch tägliche Datensicherung, Fehlerdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse) und vor der Installation der Software eine geeignete Sicherung seiner Daten vorzunehmen.

5) Kompatibilität & Garantie

Der Lizenzgeber testet die Software in Standard-Magento-Installationen ohne Erweiterungen von Drittanbietern und kann die Kompatibilität mit Erweiterungen von Drittanbietern nicht garantieren. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob unsere Erweiterungen mit bereits installierten Erweiterungen kompatibel sind, kontaktieren Sie uns bitte vor Ihrem Kauf. Wir können Käufe aufgrund von Inkompatibilität mit Erweiterungen von Drittanbietern nicht zurückerstatten, es sei denn, wir haben die Kompatibilität mit den spezifischen Erweiterungen vor Ihrem Kauf bestätigt.

5.1 Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine Garantie für das fehlerfreie Funktionieren der Software. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Datum des Abschlusses des Lizenzvertrages zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer.
5.2 Der Lizenznehmer kann einen Fehler der Software schriftlich, per E-Mail oder über das Supportsystem reklamieren.
5.3 Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr für das fehlerfreie Funktionieren der Software und/oder die Bearbeitung von Supportanfragen, wenn:

  1. der Lizenznehmer nicht die neueste Version der Software verwendet;
  2. der Lizenznehmer nicht die aktuellste Version von Magento und/oder PHP verwendet;
  3. der Lizenznehmer eine Edition der Software verwendet, die nicht mit der verwendeten Edition von Magento übereinstimmt
  4. der Lizenznehmer verwendet ein angepasstes Magento;
  5. der Lizenznehmer hat die Software verändert/angepasst.

5.4 Der Lizenzgeber übernimmt ferner keine Gewähr für das fehlerfreie Funktionieren seiner Software in Kombination mit Produkten Dritter.

6) Support & Update-Politik

6.1 Sofern nicht anders vereinbart, bietet der Lizenzgeber einen Basis-Support für 12 Monate per Support-Ticket ab Abschluss des Lizenzvertrages
6.2 Der Lizenznehmer hat die Möglichkeit, gegen Aufpreis zusätzlichen Support in Form von Installationsservice, Priority Support oder ähnlichem zu erwerben.
6.3 Der Lizenznehmer hat die Möglichkeit, für 12 Monate ab Abschluss des Lizenzvertrages die jeweils neueste Version der Software über sein Kundenkonto herunterzuladen

7) Haftung für Mängel

7.1 Der Lizenzgeber, seine Mitarbeiter, Vertreter oder Händler haften nicht für Folgeschäden, beiläufig entstandene, indirekte, besondere oder strafbewehrte Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Nutzungsausfall, Geschäftsunterbrechung, Verlust von Informationen oder Daten oder Vermögensschäden), die im Zusammenhang mit diesem Vertrag, dem Produkt oder der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Produkts entstehen.
7.2 Der Lizenzgeber haftet nicht für eine strafrechtliche Verfolgung, die sich aus der Nutzung des Produkts für eine illegale Nutzung oder anderweitig ergibt.
7.3 Ungeachtet des Vorstehenden ist die Gesamthaftung des Lizenzgebers aus oder in Bezug auf diesen Vertrag ausnahmslos auf den Betrag des vom Lizenznehmer an den Lizenzgeber für das Produkt gezahlten Preises beschränkt.

8) Rückerstattungen

8.1 Die vom Lizenzgeber angebotene Software ist eine immaterielle, unwiderrufliche (d.h. quelloffene und herunterladbare) Ware, für die keine Rückerstattung gewährt werden kann.

9) Anwendbares Recht

9.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Warenkauf.

10) Gerichtsstand

10.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Lizenzgebers.