EU-Lieferort für digitale Güter

Händler in der Europäischen Union (EU) müssen die von ihnen verkauften digitalen Waren vierteljährlich an jedes Mitgliedsland melden. Digitale Waren werden auf der Grundlage der Lieferadresse des Kunden besteuert. Das Gesetz verlangt von den Händlern, dass sie einen Steuerbericht erstellen und die relevanten Steuerbeträge für digitale Waren - im Gegensatz zu physischen Waren - ermitteln.

Die Händler müssen alle von den EU-Mitgliedstaaten verkauften digitalen Waren vierteljährlich an eine zentrale Steuerverwaltung melden und die in diesem Zeitraum eingenommenen Steuern abführen.

Händler, die den Schwellenwert (50.000/100.000 Euro Jahresumsatz) noch nicht erreicht haben, müssen den EU-Staaten, in denen sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, weiterhin den Verkauf physischer Waren melden.

Händler, die wegen der für digitale Waren gezahlten Steuern geprüft werden, müssen zwei Belege vorlegen, um den Wohnsitz des Kunden zu ermitteln.

  • Die Lieferadresse des Kunden und ein Nachweis über einen erfolgreichen Zahlungsvorgang können zur Feststellung des Wohnsitzes des Kunden verwendet werden. (Die Zahlung wird nur akzeptiert, wenn die Lieferadresse mit den Angaben des Zahlungsanbieters übereinstimmt)
  • Die Informationen können auch direkt aus dem Datenspeicher in den Magento-Datenbanktabellen entnommen werden.

Steuerinformationen für digitale Waren erfassen

  1. Laden Sie die Steuersätze für alle EU-Mitgliedsländer.

  2. Erstellen Sie eine Produktsteuerklasse für digitale Güter.

  3. Ordnen Sie alle Ihre digitalen Güter der Produktsteuerklasse für digitale Güter zu.

  4. Erstellen Sie Steuerregeln für Ihre physischen Waren, indem Sie physische Produktsteuerklassen verwenden, und ordnen Sie diese den entsprechenden Steuersätzen zu.

  5. Erstellen Sie Steuerregeln für Ihre digitalen Waren unter Verwendung der Produktsteuerklasse für digitale Waren und verknüpfen Sie sie mit den entsprechenden Steuersätzen für EU-Mitgliedsländer.

  6. Führen Sie den Steuerbericht für den entsprechenden Zeitraum aus und erfassen Sie die erforderlichen Informationen zu digitalen Gütern.

  7. Exportieren Sie die Steuerbeträge, die sich auf die Steuersätze für die Produktsteuerklasse für digitale Waren beziehen.

Siehe auch:

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